Ein neuer Gesamtarbeitsvertrag für Coiffeusen und Coiffeure

Es gibt etwas zu feiern!

 

Die Unia und ihre Mitglieder haben sich dafür eingesetzt, dass der Gesamtarbeitsvertrag für Coiffeusen und Coiffeure bis 2020 weitergeführt wird und sich die Arbeitsbedingungen zusätzlich verbessern. Davon profitieren alle.

Der GAV regelt die Arbeitsbedingungen der Coiffeusen und Coiffeure in der ganzen Schweiz.

Unsere wichtigsten Erfolge sind:

  • Mindestlöhne gemäss Berufserfahrung
  • Lohnzuschläge nach Weiterbildungen
  • Kontrollierte Arbeitszeiterfassung
  • Zusätzliche bezahlte Freitage
  • Verstärkte Kontrollen gegen Scheinselbstständigkeit
  • Keine Sanktionen, wenn Coiffeusen und Coiffeure den Arbeitgeber wechseln und darüber informieren

Weitere Infos zum neuen GAV für Coiffeusen und Coiffeuren findest du hier.

Gemeinsam erreichen wir, dass die Arbeitsbedingungen der Coiffeusen und Coiffeure ständig verbessert werden!